Bibliotheksordnung

 

Benutzerkreis und Zulassung

  • Die Bibliothek im Haus des Deutschen Ostens ist eine öffentliche Fachbibliothek.
  • Jedermann ist unter Anerkennung dieser Ordnung berechtigt, die Einrichtungen der Bibliothek zu benutzen und Medien auszuleihen.
  • Zur Benutzung der Bibliothekseinrichtungen genügt die Anmeldung beim Bibliothekspersonal.
  • Für die Ausleihe ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses (Pass in Verbindung mit einem amtlichen Nachweis eines bundesdeutschen Wohnsitzes) erforderlich. Bei Jugendlichen kann die schriftliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten verlangt werden.

Öffnungszeiten und allgemeine Bestimmungen

  • Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben.
  • Mäntel, Schirme und große Taschen sind an der Garderobe zu deponieren.
  • In den Bibliotheksräumen sind Essen, Trinken und Rauchen nicht gestattet.
  • Das Bibliothekspersonal ist berechtigt, zur Sicherung der Bestände Taschenkontrollen durchzuführen oder die Vorlage eines amtlichen Ausweises zu verlangen.
  • Der Besucher-PC und die Kärtchenkataloge sind pfleglich zu behandeln. Es dürfen keine Kärtchen aus den Katalogen gezogen werden.

Gebühren

  • Die Benutzung der Bibliothek ist gebührenfrei.
  • Es können jedoch Kosten für Fotokopien, Porto, Mahngebühren und Wertersatz erhoben werden.

Schadenersatz

  • Die Medien sind sorgfältig zu behandeln. Es dürfen keine Eintragungen vorgenommen werden.
  • Der Benutzer / die Benutzerin soll den Zustand der Medien bei Empfang kontrollieren und dem Bibliothekspersonal Beschädigungen umgehend melden. Andernfalls geht die Bibliothek vom einwandfreien Zustand der Medien aus.
  • Bei Beschädigung oder Verlust der Medien ist der Benutzer / die Benutzerin schadenersatzpflichtig.
  • Bei Postversand gehen die Kosten und das Versandrisiko der Rücksendung zu Lasten des Bestellers.

Ausleihe

  • Die Leihfrist beträgt in der Regel vier Wochen. Sie kann auf Antrag zweimal verlängert werden, wenn keine Vormerkung vorliegt.
  • Das Bibliothekspersonal ist berechtigt, Ausleihfristen zu verkürzen oder Medien ganz von der Ausleihe auszuschließen.
  • Gleichzeitig sollen nicht mehr als 15 Medien entliehen werden.
  • Die Weitergabe von Medien an Dritte ist nicht gestattet.
  • Entliehene Medien können nur in der Bibliothek während der Öffnungszeiten zurückgegeben werden. Fristverlängerung per Telefon, Fax oder E-Mail ist möglich.
  • Benutzer, deren Wohnsitz außerhalb des S-Bahn-Bereichs von München liegt, können Medien auf dem Postweg ausleihen. Die Ausleihe ist schriftlich, per Fax oder E-Mail zu beantragen.

Mahnungen

  • Bei Überschreiten der Leihfrist ergehen Mahnungen und gebührenpflichtige Bescheide.
    1. Mahnung
    2. Mahnung
    3. Mahnung
    4. Mahnung gebührenpflichtig
    Gebühr € 20 zzgl. Ersatz bzw. Wertersatz für die entliehenen Medien.
  • Sollte die 4. Mahnung erfolglos bleiben, wird die Forderung zwangsbeigetrieben, wobei weitere Gebühren anfallen.
  • Solange die zur Rückgabe fälligen Medien nicht zurückgegeben und die angefallenen Gebühren nicht beglichen sind, bleibt das Benutzerkonto für Verlängerungen, Vormerkungen und weitere Ausleihen gesperrt.

Schlussbestimmung

  • Benutzer, die gegen diese Ordnung verstoßen, können ganz oder teilweise von der Benutzung ausgeschlossen werden.

München, 15. März 2004
überarb. Fassung 12. November 2007

Haus des Deutschen Ostens
Logo: Haus des Deutschen Ostens
Öffnungszeiten der Bibliothek

Mo, Mi, Do: 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15.30 Uhr

Di: 13 bis 19 Uhr

Im August und in den Weihnachtsferien ist die Bibliothek geschlossen.

Kontakt

Tel.: 089/ 44 99 93 - 202

E-Mail: bibliothek(at)hdo.bayern.de