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Auf Antrag können kulturelle Projekte im Rahmen des §96 Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG) gefördert werden:
§ 96 Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG)
"Bund und Länder haben entsprechend ihrer durch das Grundgesetz gegebenen Zuständigkeit das Kulturgut der Vertreibungsgebiete in dem Bewußtsein der Vertriebenen und Flüchtlinge, des gesamten deutschen Volkes und des Auslandes zu erhalten, Archive, Museen und Bibliotheken zu sichern, zu ergänzen und auszuwerten sowie Einrichtungen des Kunstschaffens und der Ausbildung sicherzustellen und zu fördern.
Sie haben Wissenschaft und Forschung bei der Erfüllung der Aufgaben, die sich aus der Vertreibung und der Eingliederung der Vertriebenen und Flüchtlinge ergeben, sowie die Weiterentwicklung der Kulturleistungen der Vertriebenen und Flüchtlinge zu fördern.
Die Bundesregierung berichtet jährlich dem Bundestag über das von ihr Veranlaßte."
Das Bayerische Haus in Odessa/Ukraine als Beispiel einer geförderten
Einrichtung: www.bayernhaus.com.ua
Antrag mit ANBest-P (Allgemeine Nebenbestimmungen für die Projektförderung) als pdf-Datei zum Download:
- Projektantrag (Diese Datei können Sie ausdrucken und von Hand ausfüllen)
- Projektantrag für PC (Diese Datei können Sie direkt an Ihrem Computer ausfüllen und hinterher ausdrucken.)
Zum Öffnen der Datei benötigen Sie das Programm Adobe Reader, das Sie kostenlos herunterladen können. Klicken Sie dazu auf unten stehendes Symbol.
Der Verwendungsnachweis kann auf Anfrage als Word-Dokument zur Verfügung gestellt werden.
Bitte melden Sie geplante Projekte bis zum 30.11. des Vorjahres formlos unter Angabe folgender Punkte an:
- Art des Projektes
- Ort und Zeitpunkt
- ungefähre Kosten
- ungefähr benötigte Zuwendung
Später eingehende Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, soweit Mittel vorhanden sind.
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